Neuer digitaler Endstand Deutschland

Nach EU-FallrĂŒckzieher:

WĂ€r‘s ein Schelm, wer Böses dabei denkt? Manche munkeln hartnĂ€ckig, dass das eine oder andere eher unliebsame Gesetz gerne auch mal zu Zeiten fußballerischer Großereignisse (EM!) veröffentlicht wird. Weil: ginge dann halt dezent unter 
 Jedenfalls: Sollte an solchen kleinen Dribblings irgendwas dran sein – das neue „Digitale-Dienste-Gesetz“ hĂ€tte eine Dezenz gar nicht nötig. Denn es fördert „Fairness“ nachgerade.

Beim Namen heißt das neue Gesetz ganz schlicht Gesetz zur DurchfĂŒhrung der Verordnung (EU) 2022/2065 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 ĂŒber einen Binnenmarkt fĂŒr digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur DurchfĂŒhrung der Verordnung (EU) 2019/1150 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz fĂŒr gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze. KĂŒrzer gings nicht.

Dieses Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dient, wie der Long Name verrĂ€t, zur nationalen Umsetzung des Gesetzes ĂŒber digitale Dienste der EU. Und wurde vom Bundestag verabschiedet; der Bundesrat ließ es am 26. April in Kraft treten. Aha! Hat das etwa auch irgendwie mit meiner eigenen Homepage was zu tun? Hat es in der Tat:

Denn Ihr Impressum, u. a. auch Ihre online hinterlegten AGB, sollten diesbezĂŒglich angepasst werden. Das kann man eigentlich jetzt schon machen – denn ob man dann tatsĂ€chlich auf den Schirm kriegt, wann das DDG angewendet wird, bleibt mit Fragezeichen. Ganz auch je nachdem, welche Info-Ticker man frequentiert (FĂŒr solche News empfehlt unseren 4R form & funktion-Newsletter gerne auch weiter). Als feste GrĂ¶ĂŸe gilt hier: Diese Verordnung wird ab dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union angewandt.

Es bietet sich an, bei nĂ€chster Gelegenheit einfach mal Ihr Impressum darauf abzuklopfen, ob hier der „§ 5 TMG“ oder das „Telemediengesetz“ aufgefĂŒhrt wird. Falls ja, empfehlen wir, bspw. aus „§ 5 TMG“ ein „§ 5 DDG“ zu machen. Denn das TMG wird durch das DDG ersetzt. Also greifen Sie in diese (drei) Tasten. Wer bei der Aktualisierung UnterstĂŒtzung brauchen kann, kann natĂŒrlich gerne auch auf unser Team rrrr (vier Tasten) zukommen.

Der auch neue Digital Service Act schreibt zudem vor, dass Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen klar, einfach, verstĂ€ndlich, benutzerfreundlich und eindeutig formuliert sein mĂŒssen. Bei Diensten, die sich hauptsĂ€chlich an MinderjĂ€hrige richten, mĂŒssen die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen damit auch so erklĂ€rt werden, dass – sofern sie Zielgruppe sind – auch MinderjĂ€hrige diese verstehen können.

Und was ist noch so gut zu wissen zu diesem Digital Services Act? Neben dem TMG wird auch das bisherige, noch recht neue TTDSG ersetzt. Es heißt jetzt dann „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz -Gesetz“. TDDDG – So geht zungenbrecherische Lautmalerei!

Externer Link:

„Digital Services Act“ → https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act_de

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