Liebe Newsletternde, liebe Webmaster, Google Analytics und Google Ads User,
der Digital Markets Act DMA und der darin enthaltene DSA sind ja richtige Kaventsmänner. Aufgestellt und angetreten, um den digitalen Markt fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten (über den Digital Services Act hatten wir jüngst im Juli berichtet).
Mit dem DMA der EU sind große Tech-Unternehmen, große Digitalplattformen u. a. in der Pflicht, Einwilligungen von Nutzern in die Datenerhebung und -verarbeitung einzuholen. Nicht von ungefähr stoßen wir stündlich, beim Surfen bestimmt minütlich, auf die Cookie-Banner. Banner, die die Einwilligung zum Tracking einholen müssen.
Google gibt diese Verantwortung für die Einwilligungen direkt an Werbetreibende weiter, der Einwilligungs-Modus wurde schon 2021 eingeführt. Und seit Mai 2024 gelten nun andere EU-Vorschriften. Lassen Sie uns heute den Google Consent Mode, genauer: den „Google Consent Mode v2“, also noch mal genauer unter die digitale Lupe nehmen. Denn zum einen betrifft er uns Google Analytics- und oder Google Ads-User direkt. Zum anderen kann er dabei helfen, für uns nützliche Daten zu erfassen und durch seine entsprechende Modellierung Datenlücken schließen.
Kurz zum Einordnen: Um wen geht es denn konkret?, wer und was ist dieser Consent Mode nochmal überhaupt und wo steckt er? Der Consent Mode ist eine Programmierschnittstelle von Google. Über diese kann das Verhalten von Google Produkten – also z. B. Google Analytics und Google Ads erst gesteuert werden. Geben Nutzende also über den Cookie Banner ihr Okay für das Tracking mit Cookies, wird das in den Variablen des Consent Mode hinterlegt.
Die nun wissenswerte Neuerung, auf die Sie reagieren sollten: Es verhält sich jetzt anders, wenn Nutzer:innen das Tracking ablehnen. Vorher wurde der Tracking Code dann eben nicht ausgeführt. Mit dem aktualisierten Consent Mode wird der Tracking Code jetzt dennoch geladen. Es werden natürlich zwar keine Cookies angelegt – es können aber trotz der Ablehnung Daten an Google Ads oder Google Analytics gemeldet werden. Also dass eine Seite bspw. besucht wurde. Oder von dort vielleicht ein Kontakt-Formular abgeschickt.
Kurzum: Sie als Werbetreibende können die Einwilligungspräferenzen der Nutzer jetzt besser verwalten. Und der Google Consent Mode ist für alle Werbetreibenden jetzt verpflichtend, wenn sie (und Sie) für das Tracking Google Analytics oder für personalisierte Werbung Google Ads verwenden. Wer also Daten von Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum erfasst, muss den Google Consent Mode v2 einsetzen.
Damit können nun anonym bspw. Seitenzugriffe gemessen werden. Und deren Erfassung wird sozusagen wieder aussagekräftiger. Good to know also. Denn es ist auch für Sie als Website-Betreiber von Vorteil, wenn Seitenaufrufe zumindest gemeldet werden. Auch good to know in diesem Zusammenhang: Wenn Nutzer das Cookie-Tracking ablehnen, werden nur sehr grundlegende Informationen an Google übermittelt, etwa die „Pings“.
Was kann ich also machen? Wenn mir der Google Consent Mode v2 was bringt, wo genau muss ich dann Hand anlegen? Also prinzipiell muss man eigentlich kein Programmierer sein, um diesen Mode sauber einzurichten. Bestimmte Parameter müssen als Tags gesetzt werden (etwa der neu hinzukommende Parameter „ad_user_data“). Wer im Google Tag Manager selbst bislang aber wenig Erfahrung sammeln konnte und sich dort nicht gerade daheim fühlt, kann sich natürlich auch an Erfahrenere wenden, Agenturen oder Entwickler.
Was Sie auch machen können: Erst mal wieder: Googeln. Also über das Googeln. Und über die Google Hilfe dann mehr erfahren (Also dort z. B. zu diesem Parameter „ad_user_data“). Oder den Google-Support direkt zum Consent Mode v2 konsultieren.
Und was Sie immer machen können, wenn Sie Fragen haben: Kontaktieren Sie uns. Auch dazu, wie Sie Ihr aktuelles Cookie-Banner anpassen können. Wir unterstützen Sie gerne auch dabei, den Google Consent Mode v2 korrekt zu implementieren. Und sicherzustellen, dass Ihre Website den neuesten Anforderungen entspricht (Beispielsweise auch den strengen Anforderungen der DSGVO, die dazuhin hier mit reinspielt).
Wir behalten für Sie auch die diesbezüglich weitere Entwicklung scharrrrf im Auge. Denn der Google Consent Mode ist, – so viel zum Schluss –, auch keine finale Funktion. Sondern work „in progress“. Weitere Anpassungen dürften sich abzeichnen, weitere Funktionserweiterungen hinzukommen. Webmaster sollten sich jedenfalls jetzt drum kümmern, wäre unsere Empfehlung. Denn aus der Warte von Werbetreibenden ist der Google Consent Mode: vorteilhaft. Und dort, wo es um Vorteile für Sie geht, sind wir immer schon verlässlich als versierte Ansprechpartner genau: da.