Liebe Interessierte und in Frage Kommende,
das macht wirklich Sinn(e): Websites wahrnehmbarer, bedienbarer und verständlicher gestalten. Mit mehr als einem sensorischen Kanal, mit mehr als nur einem Sinn (wie Seh- oder Hörsinn). Start making sense quasi. Das dies betreffende und kommende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hatten wir Ihnen im ersten Teil dieses Newsletters ja schon vorgestellt, heute gehen wir ans Konkretisieren. Und gehen einige der To-Dos | FAQs gemeinsam durch. Weiterführende Antworten auf die wichtigsten W-Fragen im Überflug:
Wie genau heißt das Kind beim Namen?
„BFSG“ kürzt den Titel „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ ab. Der volle Name des Gesetzes lautet Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.
Wann wird es in Kraft treten?
Das BFSG tritt in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft. Von da an sind Webseiten- und Online-Shop-Betreiber dazu verpflichtet, die internationalen WCAG (Web Content Accessibility Guidelines 2.2.)-Kriterien des W3C einzuhalten.
Wen wird das BFSG dann betreffen?
Das Gesetz gilt grundsätzlich für Produkte, die nach diesem Stichtag 28.06.25 in Verkehr gebracht und für Dienstleistungen, die danach erbracht werden. Welche Produkte oder Dienstleistungen genau dabei unter den Geltungsbereich des BFSG fallen, ist spezifiziert: Die konkreten Anforderungen an diese Produkte und Dienstleistungen können Sie z. B. bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit abrufen, dieses übersichtliche PDF fasst zusammen: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Downloads/DE/Externe-Veroeffentlichungen/bmas-leitlinien-bfsg.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Wen wird das BFSG umgekehrt nicht betreffen?
Die Ausnahme von den Regelungen: Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro). Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für Kleinstunternehmen, die für das BFSG relevante Produkte anbieten.
Wer kontrolliert und welche Sanktionen können verhängt werden?
Ein Monitoring-System ist geplant, prinzipiell wird dabei von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Bei Nicht-Einhaltung werden Bußgelder drohen, Verstöße können auch als Ordnungswidrigkeit gelten. Auch Abmahnungen sind möglich, der B2C-Bereich steht im Fokus. Zudem könnten Verstöße gegen das BFSG wohl auch als Verstoß gegen das UWG eingestuft werden.
An welche bestehenden Normen kann man sich anlehnen?
Die in Europa anzuwendenden Standards orientieren sich an der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
Welche Vorteile gewinne ich bei akkurater Umsetzung?
Ein illustres Beispiel: Um die eigene Website wie gefordert klar zu gliedern und oder interaktive Elemente dort deutlich und eindeutig zu markieren, braucht es einen schlankeren, sauberen und standardkonformen HTML-Code. Ein Umstand, der den Usern gut gefallen wird (schneller!) und auch von Google geschätzt wird. Denn finden Suchmaschinen die Website gut, wird auch gut gerankt. Barrierefreiheit unterstützt hier die Technical SEO.
Wo und bei wem finde ich Support und Unterstützung?
Zunächst könnten Prüftools erste Auskünfte geben, z. B. der BITV-Test der Initiative Barrierefrei Informieren Und Kommunizieren (BIK). Auch Ihr Rechtsbeistand müsste klären, ob Ihre Website faktisch unter den Geltungsbereich des BFSG fällt. Consulting und Implementation bieten dann Agenturen oder Agentur-Crews wie bspw. unser robuster Rrrräumtrupp der 4 R form & function GmbH. Sie können viele Hürden orten – um sie dann State of the Art zu senken. Und da in diesen Zügen Ihre Website nachgerade noch besser wird, ist das Wann kann’s losgehen mit dem Umbau? eigentlich keine Frage mehr.
Wir empfehlen: früh andenken; und mitbedenken, dass der Relaunch einer größeren Website gut Zeit in Anspruch nehmen könnte. Nicht dass der 28.06.25 selbst noch zur Barriere wird.
Links:
„erster Teil dieses Newsletters“ → https://rrrr.de/blog/rrrraeumtrupp-bfsg/
„Rrrräumtrupp der 4 R form & funktion GmbH „ → https://rrrr.de/kontakt/
„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ → https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html